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Gehaltsrückstände 

Kommt ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten ist der erste Schritt neben Entlassungen meist die Nichtauszahlung bzw. nicht vollständige Auszahlung der Löhne und Gehälter. In diesen Fällen stellen sich regelmäßig folgende Fragen:

  • Ist für die (gerichtliche oder außergerichtliche) Geltendmachung der rückständigen Löhne und Gehälter eine Frist zu beachten?
  • Kann ich das Arbeitsverhältnis bei ausbleibenden Lohn- bzw. Gehaltszahlungen selbst kündigen, ohne eine Sperrzeit durch die Arbeitsagentur befürchten zu müssen?

Nicht selten sind ausbleibende Lohn- und Gehaltszahlungen die ersten Anzeichen für eine bevorstehende Insolvenz des Unternehmens. Im Insolvenzfall stellen sich für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Reihe arbeitsrechtlicher Fragen:

  • Soll die Arbeit trotz beantragter Insolvenz fortgesetzt werden?
  • Besteht Anspruch auf Insolvenzgeld, ggf. wann und wer beantragt das?
  • Welche Forderungen muss ich zur Insolvenztabelle anmelden?
  • Kann ich das Arbeitsverhältnis selbst kündigen und welche Frist muß ich dabei einhalten?
  • Was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis wenn der Betrieb aufgekauft wird?

Je nach individueller Arbeits- und Lebenssituation sind für die betroffene Arbeitnehmerin bzw. den betroffenen Arbeitnehmer individuelle Schritte erforderlich, die wir gerne mit Ihnen besprechen.


 
 
 
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