Häufig stellen sich im Arbeitsverhältnis Fragen bezüglich des Inhalts von Verträgen, wie Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen, Abwicklungsverträgen oder Aufhebungsverträgen, wie z.B.:
Erforderlich ist immer eine individuelle Beratung und Vorgehensweise. Kommt in einem Fall z.B. ein Aufhebungsvertrag in Betracht, ist ein solcher in einem anderen Fall, beispielsweise wegen Eintritts einer Sperrzeit, nicht vorteilhaft. Hier muss immer eine auf den Einzelfall zugeschnittene Lösung gefunden werden.
Sie können uns hierzu jederzeit kontaktieren.