Willkommen in der Arbeitnehmerkanzlei.
Wir setzen uns für Sie ein!

Kosten

Wenn die Kosten für unsere Beauftragung nicht ohnehin von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden, können Sie die Kosten häufig als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies gilt besonders für das Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutzklage oder Geltendmachung von Gehaltsansprüchen) aber auch für Teile des Sozialrechts (z.B. Rentenversicherung).


Die Kosten für eine Erstberatung betragen 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Eine Erstberatung ist nach der Rechtsprechung eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung (BGH vom 03.05.2007 Aktenzeichen I ZR 137/05). Für eine schriftliche Erstberatung (zum Beispiel auch per E-Mail) betragen die Kosten 250 € zuzüglich Umsatzsteuer.


Im Arbeitsrecht rechnen wir regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. 

Bei einer über eine Erstberatung hinausgehenden anwaltlichen Vertretung (z.B. außergerichtliche anwaltliche Schreiben an den Arbeitgeber oder Erhebung einer Klage) berechnen sich die Gebühren auf Grundlage des RVG nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG) Ihrer Angelegenheit, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird. Dasselbe gilt z.B. bei der Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Arbeitszeugnissen.


Auch im Sozialrecht rechnen wir regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Da hier die Gebühren gemäß RVG aber so gering sind, dass die Mandate kaum noch kostendeckend zu bearbeiten sind, haben wir uns deshalb entschieden, im Sozialrecht über die gesetzlichen Gebühren hinaus zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen:


350 € zzgl. Mehrwertsteuer für die außergerichtliche Vertretung (z.B. Widerspruchsverfahren)
500 € zzgl. Mehrwertsteuer für das Klageverfahren in 1. Instanz

700 € zzgl. Mehrwertsteuer für ein Berufungsverfahren (2. Instanz)


Erfolgt sowohl eine gerichtliche Vertretung in 1. Instanz als auch in 2. Instanz, ist insgesamt für beide gerichtliche Verfahren nur eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 900 € zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen.


In jedem Fall ist uns eine transparente Kommunikation mit dem Mandanten wichtig. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Kosten in Ihrer Angelegenheit haben, kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu!


 
 
 
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