Willkommen in der Arbeitnehmerkanzlei.
Wir setzen uns für Sie ein!

Mobbing 

Der Begriff Mobbing bezeichnet die zielgerichtete Schikane oder Diskriminierung einer Person, die oft von mehreren Kollegen gemeinsam, von Vorgesetzten oder sogar vom Arbeitgeber selbst ausgeübt wird. In Betracht kommen Tätlichkeiten, Ehrverletzungen, Demütigungen, Isolierung, unsinnige und schikanöse Arbeitsanweisungen, sachlich unbegründete Ungleichbehandlung, Ausschluss von Informationen und Kommunikation. Kennzeichnend ist die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen und Verhaltensweisen zusammensetzende Verletzungshandlung.

Hier stellen sich regelmäßig folgende Fragen:


  • Liegt tatsächlich Mobbing vor?
  • Welche tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten habe ich gegen Mobbing vorzugehen?
  • Bestehen Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche?
  • Was kann der Betriebsrat gegen Mobbing im Betrieb tun?


Jeder Mensch und jede Situation ist einzigartig. Es ist daher gerade in Mobbingfällen essentiell, neben der juristischen Perspektive vor allem den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen wahrzunehmen und den Lösungsweg darauf auszurichten.  

Gerne helfen wir Ihnen dabei, einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Lösungsweg zu finden. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.


 
 
 
E-Mail
Anruf