Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Zu unseren Mandanten zählen Betriebsräte großer Industrieunternehmen, Betriebsräte mittelständischer Unternehmen und auch der „Ein-Mann-Betriebsrat“.
Breiten Raum nimmt hier die Unterstützung der Belegschaftsvertreter im Rahmen von Interessensausgleichs -und Sozialplanverhandlungen ein. Ansonsten stehen wir Betriebsräten auch in ihrem Tagesgeschäft, z.B. im Rahmen von Mitbestimmungsangelegenheiten nach § 87 BetrVG, dem Aushandeln von Betriebsvereinbarungen oder bei Verfahren nach § 99 BetrVG zur Verfügung. Regelmäßig sind wir als anwaltliche Vertreter der Betriebsräte in Einigungsstellenverfahren tätig.
Wenn Sie uns - aus welchen Gründen auch immer - zu Rate ziehen möchten, freuen wir uns über Ihre Nachricht.